Müller Steuerberatungsgesellschaft mbHErstellung der Einkommensteuererklärung mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Renteneinkünften sowie Vermietung und Verpachtung.

Müller
Steuerberatungsgesellschaft
mbH

Geschäftsführer:

Heinz-Hermann Ufer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Mietrecht
und Wohnungseigentumsrecht

Marc Pokropowitz
Diplom-Finanzwirt
Rechtsanwalt
Steuerberater

Kurt-Schumacher-Str. 390
45897 Gelsenkirchen

Telefon: 0209-39 70 19
Fax: 0209-39 70 76

Einkommensteuer, Lohnsteuerberatung - Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil

Die Müller Lohnsteuerberatung blickt auf eine 40-jährige Geschichte in Gelsenkirchen sowie im östlichen Ruhrgebiet zurück. Durch langjährige Erfahrung ist die Kanzlei kompetenter Ansprechpartner in Sachen Einkommensteuer für Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre und erstellt Steuererklärungen für ihre Mandanten im Rahmen eines persönlichen und selbstverständlich vertraulichen Beratungsgespräches. Das zu erwartende Ergebnis der Steuererklärung wird direkt im Beisein der Mandanten berechnet. In diesem Beratungsgespräch können ihre persönlichen Unterlagen gesichtet werden und direkt daraufhin überprüft werden, ob eine Berücksichtigung in der Steuererklärung einen steuerlichen Vorteil mit sich bringt. Die bei der Erstellung der Steuererklärung entstehenden Fragen sowie die Anmerkungen der Mandantschaft können dabei direkt erörtert werden. Auch die Absetzbarkeit von getätigten Ausgaben kann besprochen werden.

Über die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfe-Vereine hinaus erstellen die Berater der Kanzlei die komplette Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Einkunftsarten, wie z.B. Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Renteneinkünften sowie Vermietung und Verpachtung.

Selbstverständlich überprüfen die Steuerberater und Rechtsanwälte den ergangenen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit und legen bei Bedarf Einspruch für die Mandanten ein.

Günstiger, als man denkt - Gebührentransparenz

Das Vorurteil, dass Steuerberater teuer sind, ist keineswegs zutreffend. Die Qualität der Arbeit und die Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter sind beim Gang zum Steuerberater gewährleistet. Zudem müssen Steuerberater nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) abrechnen; Gebühren unterhalb der Mitgliedsbeiträge der Lohnsteuer-Hilfevereine sind aber trotzdem keine Seltenheit. Es ist auch keine Mitgliedschaft in einem Verein erforderlich, wie es bei der Betreuung durch Lohnsteuer-Hilfevereine der Fall ist. Beim Steuerberater kann der Mandant jedes Jahr neu entscheiden, ob sein Vertrauen gerechtfertigt wurde. Und es müssen nur die Leistungen bezahlt werden, die auch in Anspruch genommen werden.

Vor Ort

Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt es sich, für die Erstellung der Einkommensteuererklärung einen Beratungstermin zu vereinbaren. Im Großraum Ruhrgebiet sind wir mit insgesamt neun Standorten vor Ort für Sie da.

Unsere Standorte

Unser neuester Service für Sie: Steuerrecht – mal leicht erklärt

Kennen Sie schon unsere neuen Videos, in den Ihnen komplizierte steuerliche Themen leicht verständlich näher gebracht werden? Schauen Sie sich doch einmal ein für Sie relevantes Thema an!

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