Grundsteuer
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt in elektronischer Form einreichen, in welcher sie Angaben zu Ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 machen.
Der richtige Grundstückswert entscheidet über viele Jahre über die Höhe Ihrer zu zahlenden Grundsteuer. Daher ist es ratsam, die Feststellungserklärung durch den Steuerberater erledigen zu lassen. Wenn Sie uns mit der Erstellung der Erklärung beauftragen, bitten wir Sie, die jeweilige Checkliste auszufüllen und zusammen mit dem Anschreiben des Finanzamtes unterschrieben bei uns einzureichen.
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