Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Im Erbfall müssen der Erbe bzw. die Erben eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Ebenso müssen Empfänger von Schenkungen eine Schenkungsteuererklärung abgeben. Hier ist spezielle Beratung besonders wichtig. Zuständig ist ein besonderes Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt und nicht das Wohnsitzfinanzamt. Hierzu beraten wir Sie gerne!